I. Geltung der Bedingungen - Schriftform
II. Angebot und Vertragsschluß
III. Umfang der Lieferung - Lieferzeit
IV. Preis und Zahlung
6. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle EDV in Nittenau zu leisten, und zwar in Höhe von 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, in Höhe von 2/3 nach Mitteilung von EDV in Nittenau , dass die Hauptteile versandbereit sind. Zahlungen sind gem. Rechnungsstellung und ohne Abzug zu erbringen. EDV in Nittenau ist berechtigt, trotz ggf. anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und – so weit entstanden – zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen sowie zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7. Gerät der Kunde in Verzug, so ist EDV in Nittenau berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu berechnen.
8. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma EDV in Nittenau berechtigt, die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugszinsen zu fordern, mindestens aber 2 % über dem durchschnittlichen Zinssatz der EZB für kurzfristiges Geld (Euribor), mindestens aber 3 % Jahreszins. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Zinsschaden nachzuweisen.
9. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn EDV in Nittenau andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist EDV in Nittenau berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen sind. Im Übrigen ist EDV in Nittenau in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
10. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens des Kunden ist nur insoweit zulässig, als diese entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes aufgrund von Ansprüchen, die nicht Gegenstand des gleichen Vertragsverhältnisses sind, ist nur zulässig, sofern die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Programmänderungen
EDV in Nittenau behält sich das Recht vor, jederzeit Programmänderungen vorzunehmen; EDV in Nittenau ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits fertiggestellten oder bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
VI. Patente und Geheimhaltung
VII. Rechte des Kunden an mitgelieferter Software
VIII. Gefahrtragung
IX. Abnahme
X. Gewährleistung
XI. Eigentumsvorbehalt
XII. Haftung
XIII. Ansprüche gegen EDV in Nittenau sind nur abtretbar und/oder verpfändbar, soweit EDV in Nittenau schriftlich zustimmt, soweit die Ansprüche unstreitig oder gerichtlich festgestellt sind.
XIV. Datenschutz
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden bei der Firma EDV in Nittenau für geschäftsmäßige Zwecke Daten ihrer Vertragspartner gespeichert. Diese Daten werden nur insoweit verarbeitet, d. h. gespeichert, verändert, gelöscht oder an Dritte übermittelt, wie dies zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen der Firma EDV in Nittenau erforderlich ist. Dabei wird den schutzwürdigen Belangen der Vertragspartner Rechnung getragen.
XV. Schlußbestimmungen
Vorstehende Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen gelten mit nachstehenden zusätzlichen Maßgaben auch für den Bereich Elektronik und Brandschutz
Nicht enthalten in unseren Preisen sind:
EDV in Nittenau
Nittenau, den 6.9.2026